Mehr als nur Blaulicht

Von Gast , 8 Januar 2026
(c) Alexander Fox PlaNet Fox/Pixabay

 Der Staat hat vorbeugende und abwehrende Maßnahmen gegen Brände und Brandgefahren (Brandschutz) und gegen andere Gefahren (Allgemeine Hilfe) zu gewährleisten und Katastrophen abzuwehren bzw. sich auf deren Abwehr vorzubereiten (Katastrophenschutz) - in Hessen geregelt im Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz. "Der Staat" ist hier vor allem die Gemeinde, die für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständig ist. In diese Pflichtaufgabe stecken wir viel Energie (vor allem der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer) und auch nicht unerhebliche finanzielle Mittel. Und das ist auch gut so, denn nirgends sind die Folgen von Nachlässigkeit größer als in diesem Bereich. Deswegen kann sich die Blaulichtfamilie auf meine uneingeschränkte Unterstützung verlassen.

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